Rechtsprechung / EuG / 2007

EuG Beschluss vom 12.12.2007 – T-113/04

ECLI:EU:T:2007:377

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerinnen tragen die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 6. Januar 2004, mit dem die Erstattung der den Klägerinnen infolge der Geldbußen, die mit der Entscheidung 1999/243/EG der Kommission vom 16. September 1998 in einem Verfahren nach Artikel 85 und Artikel 86 EG-Vertrag [jetzt Art. 81 EG und 82 EG] (Sache IV/35.134 – Trans-Atlantic Conference Agreement) (ABl. 1999, L 95, S. 1) festgesetzt worden waren, die durch das Urteil des Gerichts vom 30. September 2003, Atlantic Container Line u. a./Kommission (T‑191/98 und T‑212/98 bis T‑214/98, Slg. 2003, II‑3275), für nichtig erklärt wurde, entstandenen Kosten einer Bankbürgschaft abgelehnt wird, sowie auf Erstattung dieser Kosten

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Klägerinnen tragen die Kosten.