Rechtsprechung / EuG / 2007

EuG Beschluss vom 11.12.2007 – T-350/07

ECLI:EU:T:2007:375

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung 2007/416/EG der Kommission vom 13. Juni 2007 über die Nichtaufnahme von Carbofuran in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und die Widerrufung der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff (ABl. L 156, S. 30) bis zur Verkündung des Urteils

Tenor§

Tenor§

1 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.