Rechtsprechung / EuG / 2007

EuG Beschluss vom 22.11.2007 – T-418/05

ECLI:EU:T:2007:354

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Investire Partecipazioni SpA trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung von Entscheidungen, die in zwei Schreiben der Generaldirektion „Regionalpolitik“ der Kommission vom 11. und 23. August 2005 an die Ständige Vertretung der Italienischen Republik bei der Europäischen Union enthalten sein sollen, die die mangelnde Zuschussfähigkeit einer im Einheitlichen Programmplanungsdokument 1997–1999 für die Region Piemont (Italien) im Rahmen des Zieles 2 vorgesehenen Maßnahme im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung betreffen

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2 Die Investire Partecipazioni SpA trägt die Kosten.