Rechtsprechung / EuG / 2007
EuG Urteil vom 04.10.2007 – T-481/04
ECLI:EU:T:2007:303
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 27. September 2004 (Sache R 328/2003‑2) wird aufgehoben. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Advance Magazine Publishers, Inc.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 27. September 2004 (Sache R 328/2003‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der J. Capela & Irmãos, L da und der Advance Magazine Publishers, Inc.
Angaben zur Rechtssache
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Tenor§
Tenor§
1 Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 27. September 2004 (Sache R 328/2003‑2) wird aufgehoben.
2 Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Advance Magazine Publishers, Inc.