Rechtsprechung / EuG / 2007

EuG Urteil vom 04.10.2007 – T-481/04

ECLI:EU:T:2007:303

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 27. September 2004 (Sache R 328/2003‑2) wird aufgehoben. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Advance Magazine Publishers, Inc.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 27. September 2004 (Sache R 328/2003‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der J. Capela & Irmãos, L da und der Advance Magazine Publishers, Inc.

Angaben zur Rechtssache

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Tenor§

Tenor§

1 Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 27. September 2004 (Sache R 328/2003‑2) wird aufgehoben.

2 Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Advance Magazine Publishers, Inc.