Rechtsprechung / EuG / 2007

EuG Urteil vom 20.09.2007 – T-254/05

ECLI:EU:T:2007:296

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Fachvereinigung Mineralfaserindustrie e. V. Deutsche Gruppe der Eurima – European Insulation Manufacturers Association trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission. Die Bundesrepublik Deutschland trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2005) 379 der Kommission vom 11. Februar 2005 über die staatliche Beihilfe N 260b/2004 (Deutschland – Verlängerung des Förderprogramms zum Einsatz von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen)

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2 Die Fachvereinigung Mineralfaserindustrie e. V. Deutsche Gruppe der Eurima – European Insulation Manufacturers Association trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

3 Die Bundesrepublik Deutschland trägt ihre eigenen Kosten.