Rechtsprechung / EuG / 2007
EuG Beschluss vom 14.09.2007 – T-211/07
ECLI:EU:T:2007:285
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung der Durchführung der Entscheidung der Eurofound über den Auftrag Nr. 2007/S 13-014125 („Informationen und Analyse betreffend die Qualität von Arbeit und Beschäftigung, die Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen und die Umstrukturierung auf europäischer Ebene“) bis zur Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache
Tenor§
Tenor§
1 Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.
2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.