Rechtsprechung / EuG / 2007

EuG Urteil vom 12.09.2007 – T-448/04

ECLI:EU:T:2007:265

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Der Zwischenstreitantrag wird zurückgewiesen. Transport Environment Development Systems (Trends) wird verurteilt, an die Kommission 48 046 Euro zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5,50 % ab dem 1. Januar 1999 bis zur vollständigen Begleichung der Schuld zu zahlen. Trends trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage der Kommission aufgrund einer Schiedsklausel im Sinne von Art. 238 EG auf Verurteilung von Trends, der Kommission einen Betrag von 48 046 Euro zuzüglich vertraglicher Zinsen, hilfsweise zuzüglich Verzugszinsen, zu erstatten

Tenor§

Tenor§

1 Der Zwischenstreitantrag wird zurückgewiesen.

2 Transport Environment Development Systems (Trends) wird verurteilt, an die Kommission 48 046 Euro zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5,50 % ab dem 1. Januar 1999 bis zur vollständigen Begleichung der Schuld zu zahlen.

3 Trends trägt die Kosten.