Rechtsprechung / EuG / 2007
EuG Urteil vom 18.07.2007 – T-189/02
ECLI:EU:T:2007:233
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Das Ente per le Ville vesuviane trägt die gesamten Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung D (2002) 810111 der Kommission vom 13. März 2002 über die Beendigung des Zuschusses des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Form einer Infrastrukturinvestition in Kampanien (Italien) in Bezug auf ein integriertes System zur Aufwertung von drei vesuvianischen Villen zu touristischen Zwecken (EFRE Nr. 86/05/04/054)
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Das Ente per le Ville vesuviane trägt die gesamten Kosten.