Rechtsprechung / EuG / 2007

EuG Urteil vom 11.07.2007 – T-90/03

ECLI:EU:T:2007:208

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerinnen tragen als Gesamtschuldner ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der durch rechtswidrige Verhaltensweisen der Kommission im Zusammenhang mit ihrem Vorgehen gegenüber den von den Vereinigten Staaten von Amerika in der „Hormonrind“-Sache getroffenen handelspolitischen Vergeltungsmaßnahmen verursacht worden sein soll

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Klägerinnen tragen als Gesamtschuldner ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

3 Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.