Rechtsprechung / EuG / 2007
EuG Beschluss vom 25.06.2007 – T-130/06
ECLI:EU:T:2007:188
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2006) 426 final der Kommission vom 22. Februar 2006 in Bezug auf den vom Vereinigten Königreich gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates übermittelten Vorschlag einer Änderung des nationalen Zuteilungsplans für Treibhausgasemissionszertifikate
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2 Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.