Rechtsprechung / EuG / 2007

EuG Beschluss vom 25.06.2007 – T-130/06

ECLI:EU:T:2007:188

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2006) 426 final der Kommission vom 22. Februar 2006 in Bezug auf den vom Vereinigten Königreich gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates übermittelten Vorschlag einer Änderung des nationalen Zuteilungsplans für Treibhausgasemissionszertifikate

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2 Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.