Rechtsprechung / EuG / 2007
EuG Urteil vom 16.05.2007 – T-491/04
ECLI:EU:T:2007:141
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 18. Oktober 2004 (Sache R 542/2002‑2) wird aufgehoben. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin, der Merant GmbH. Die Streithelferin, die Focus Magazin Verlag GmbH, trägt ihre eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 18. Oktober 2004 (Sache R 542/2002‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Merant GmbH und der Focus Magazin Verlag GmbH
Angaben zur Rechtssache
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Tenor§
Tenor§
1 Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 18. Oktober 2004 (Sache R 542/2002‑2) wird aufgehoben.
2 Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin, der Merant GmbH.
3 Die Streithelferin, die Focus Magazin Verlag GmbH, trägt ihre eigenen Kosten.