Rechtsprechung / EuG / 2007

EuG Beschluss vom 26.02.2007 – T-205/05

ECLI:EU:T:2007:59

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Klägerin trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung erstens der Entscheidung der Kommission vom 16. Mai 2003, den Vertrag EDC-53007 EEBO/27873 zu kündigen, zweitens der Entscheidung der Kommission vom 12. November 2004, der Klägerin für die geleisteten Arbeiten einen Höchstbetrag von 85 971 Euro zu erstatten, und drittens der Entscheidung der Kommission vom 7. März 2005, gegen die Klägerin einen Rückforderungsbescheid in Höhe von 59 485 Euro zu erlassen

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2 Die Klägerin trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission.