Rechtsprechung / EuG / 2007
EuG Beschluss vom 16.02.2007 – T-310/06
ECLI:EU:T:2007:56
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1572/2006 der Kommission vom 18. Oktober 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 824/2000 über das Verfahren und die Bedingungen für die Übernahme von Getreide durch die Interventionsstellen sowie die Analysemethoden für die Bestimmung der Qualität (ABl. L 290, S. 29)
Tenor§
Tenor§
1 Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.
2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.