Rechtsprechung / EuG / 2007
EuG Urteil vom 15.02.2007 – T-501/04
ECLI:EU:T:2007:54
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 25. Oktober 2004 (Sache R 513/2002-1) wird aufgehoben. Das HABM trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Oktober 2004 (Sache R 513/2002-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Companhia Geral da Agricultura das Vinhas do Alto Douro, SA (Real Companhia Velha), und der Bodegas Franco-Españolas, SA
Angaben zur Rechtssache
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Tenor§
Tenor§
1 Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 25. Oktober 2004 (Sache R 513/2002-1) wird aufgehoben.
2 Das HABM trägt die Kosten.