Rechtsprechung / EuG / 2007
EuG Beschluss vom 12.01.2007 – T-104/06
ECLI:EU:T:2007:4
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Société des plantations de Mbanga SA (SPM) trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 219/2006 der Kommission vom 8. Februar 2006 zur Eröffnung und Verwaltung des Zollkontingents für die Einfuhr von Bananen des KN-Codes 0803 00 19 mit Ursprung in den AKP-Staaten für die Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2006 (ABl. L 38, S. 22)
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2 Die Société des plantations de Mbanga SA (SPM) trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.