Rechtsprechung / EuG / 2007

EuG Beschluss vom 12.01.2007 – T-104/06

ECLI:EU:T:2007:4

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Société des plantations de Mbanga SA (SPM) trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 219/2006 der Kommission vom 8. Februar 2006 zur Eröffnung und Verwaltung des Zollkontingents für die Einfuhr von Bananen des KN-Codes 0803 00 19 mit Ursprung in den AKP-Staaten für die Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2006 (ABl. L 38, S. 22)

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2 Die Société des plantations de Mbanga SA (SPM) trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.