Rechtsprechung / EuG / 2006

EuG Beschluss vom 27.09.2006 – T-440/05

ECLI:EU:T:2006:284

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen. Der Kläger trägt seine eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung des Parlaments, die gegen die Portugiesische Republik gerichtete Beschwerde des Klägers zurückzuweisen, mit der er die Verletzung gemeinschaftsrechtlich geschützter Grundrechte durch diesen Mitgliedstaat rügt, die darin bestehen soll, dass dessen Gerichte es nicht zuließen, dass sich ein Kläger vor ihnen selbst vertrete

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2 Der Kläger trägt seine eigenen Kosten.