Rechtsprechung / EuG / 2006
EuG Beschluss vom 18.09.2006 – T-350/03
ECLI:EU:T:2006:257
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
Die Klage wird als unzulässig zurückgewiesen. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und gesamtschuldnerisch die Kosten der Kommission sowie der Streithelferinnen Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG, EVN AG, Wien Energie GmbH, Energie AG Oberösterreich, Burgenländische Elektrizitätswirtschafts-AG und Linz AG für Energie, Telekommunikation, Verkehr und Kommunale Dienste. Die Streithelferin Ampere AG trägt ihre eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/271/EG der Kommission vom 11. Juni 2003 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2947 – Verbund/EnergieAllianz) (ABl. 2004, L 92, S. 91)
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird als unzulässig zurückgewiesen.
2 Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und gesamtschuldnerisch die Kosten der Kommission sowie der Streithelferinnen Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG, EVN AG, Wien Energie GmbH, Energie AG Oberösterreich, Burgenländische Elektrizitätswirtschafts-AG und Linz AG für Energie, Telekommunikation, Verkehr und Kommunale Dienste.
3 Die Streithelferin Ampere AG trägt ihre eigenen Kosten.