Rechtsprechung / EuG / 2006
EuG Beschluss vom 05.09.2006 – T-148/05
ECLI:EU:T:2006:234
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Klägerinnen tragen die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der in einem Schreiben des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) vom 3. Februar 2005 enthaltenen Entscheidung der Kommission über die Zuordnung von Madrid, Infraestructuras del Transporte (Mintra), zum Sektor „Staat“ im Rahmen des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG 95)
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2 Die Klägerinnen tragen die Kosten.