Rechtsprechung / EuG / 2006

EuG Beschluss vom 02.08.2006 – T-69/06

ECLI:EU:T:2006:225

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung 2006/323/EG der Kommission vom 7. Dezember 2005 über die jeweils von Frankreich, Irland und Italien durchgeführte Befreiung von der Verbrauchsteuer auf Mineralöle, die als Brennstoff zur Tonerdegewinnung u. a. in der Region Gardanne, im Shannon-Gebiet und auf Sardinien verwendet werden (ABl. L 119, S. 12), soweit sie die Klägerin betrifft

Tenor§

Tenor§

1 Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.