Rechtsprechung / EuG / 2006

EuG Urteil vom 25.07.2006 – T-221/04

ECLI:EU:T:2006:223

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Das Königreich Belgien trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Teilnichtigerklärung der Entscheidung 2004/136/EG der Kommission vom 4. Februar 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 40, S. 31), soweit darin eine pauschale Berichtigung von 2 % der von Belgien für Ackerkulturen angegebenen Ausgaben vorgesehen ist

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Das Königreich Belgien trägt die Kosten.