Rechtsprechung / EuG / 2006
EuG Urteil vom 12.07.2006 – T-97/05
ECLI:EU:T:2006:203
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt außer ihren eigenen Kosten die Kosten der Streithelferin. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) trägt seine eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 17. Dezember 2004 (Sache R 226/2003‑2) betreffend ein Widerspruchsverfahren zwischen der Sergio Rossi SpA und Marcorossi Srl.
Angaben zur Rechtssache
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Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die Klägerin trägt außer ihren eigenen Kosten die Kosten der Streithelferin.
3 Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) trägt seine eigenen Kosten.