Rechtsprechung / EuG / 2006

EuG Urteil vom 12.07.2006 – T-97/05

ECLI:EU:T:2006:203

EuroparechtEU / InternationalVolltext

Zitiert von 5 Entscheidungen 3 häufig zusammen zitierte Als PDF speichern

Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt außer ihren eigenen Kosten die Kosten der Streithelferin. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) trägt seine eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 17. Dezember 2004 (Sache R 226/2003‑2) betreffend ein Widerspruchsverfahren zwischen der Sergio Rossi SpA und Marcorossi Srl.

Angaben zur Rechtssache

>lt>3

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Klägerin trägt außer ihren eigenen Kosten die Kosten der Streithelferin.

3 Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) trägt seine eigenen Kosten.