Rechtsprechung / EuG / 2006

EuG Beschluss vom 07.07.2006 – T-321/03

ECLI:EU:T:2006:194

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger sowie das Parlament und der Rat tragen ihre eigenen Kosten. Die Bundesrepublik Deutschland und die Kommission tragen ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Ersatz des den Klägern angeblich durch die Richtlinie 2002/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Änderung der Richtlinie 79/373/EWG des Rates über den Verkehr mit Mischfuttermitteln und zur Aufhebung der Richtlinie 91/357/EWG der Kommission (ABl. L 63, S. 23) entstandenen Schadens

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Kläger sowie das Parlament und der Rat tragen ihre eigenen Kosten.

3 Die Bundesrepublik Deutschland und die Kommission tragen ihre eigenen Kosten.