Rechtsprechung / EuG / 2006

EuG Beschluss vom 14.06.2006 – T-110/05

ECLI:EU:T:2006:162

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Italienische Republik trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2102/2004 der Kommission vom 9. Dezember 2004 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des Eiermarktes in Italien (ABl. L 365, S. 10), soweit sie keine Sondermaßnahmen zur Stützung des Geflügelfleischmarktes im Sinne von Artikel 14 der Verordnung (EWG) Nr. 2777/75 des Rates vom 29. Oktober 1975 über die gemeinsame Marktorganisation für Geflügelfleisch (ABl. L 282, S. 77) vorsieht

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2 Die Italienische Republik trägt die Kosten.