Rechtsprechung / EuG / 2005

EuG Urteil vom 14.12.2005 – T-320/00

ECLI:EU:T:2005:452

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Rates und der Kommission.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Ersatz des Schadens, der dadurch entstanden sein soll, dass das Streitbeilegungsgremium der Welthandelsorganisation (WTO) den Vereinigten Staaten von Amerika im Anschluss an die Feststellung, dass die Einfuhrregelung der Gemeinschaft für Bananen nicht mit den dem Übereinkommen zur Errichtung der WTO beigefügten Übereinkünften und Vereinbarungen vereinbar ist, die Erhebung von Strafzöllen auf die Einfuhren bedruckter Kartonfaltschachteln der Klägerin gestattete

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Klägerin trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Rates und der Kommission.