Rechtsprechung / Dienstgerichtshof für Richter bei dem OLG Hamm / 2010
Dienstgerichtshof für Richter bei dem OLG Hamm Beschluss vom 21.01.2010 – 1 DGH 2/08
ECLI:DE:DGHNRW:2010:0121.1DGH2.08.00
BerufsrechtNordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
Der Beschluss des erkennenden Senats vom 20.10.2009 wird klarstellend im Tenor wie folgt ergänzt:
„Die Revision wird zugelassen.“
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G r ü n d e :
2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/dienstgerichtshof-richter-olg-hamm/2010-01-21/1-dgh-2-08#rd_1
Der Beschluss vom 20.10.2009 war klarstellend zu ergänzen, da die beschlossene Zulassung der Revision im Tenor der Entscheidung aufgrund eines offensichtlichen Versehens nicht ausdrücklich ausgesprochen wurde.