Tenor§
Der Beschluss des erkennenden Senats vom 20.10.2009 wird klarstellend im Tenor wie folgt ergänzt:
„Die Revision wird zugelassen.“
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G r ü n d e :
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Der Beschluss vom 20.10.2009 war klarstellend zu ergänzen, da die beschlossene Zulassung der Revision im Tenor der Entscheidung aufgrund eines offensichtlichen Versehens nicht ausdrücklich ausgesprochen wurde.