Rechtsprechung / BVerwG / 1. Senat / 2014
BVerwG Beschluss vom 27.10.2014 – 1 B 15/14, 1 B 15/14 (1 C 30/14)
1. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2014:271014B1B15.14.0
VerwaltungsrechtVolltext
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Gründe§
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverwg/2014-10-27/1-b-15-14-1-b-15-14-1-c-30-14#rd_1
Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen, weil sie dem Senat Gelegenheit zur weiteren Klärung geben kann, welche Sach- und Rechtslage bei der Entscheidung über einen (nachträglichen) Aufnahmeantrag und einen Antrag über Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG zu Grunde zu legen ist.