Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2014

BVerwG Beschluss vom 10.09.2014 – 4 CN 4.13

4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2014:100914B4CN4.13.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In der Normenkontrollsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 10. September 2014 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rubel und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Gatz und Petz beschlossen:

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2014 wird dahingehend berichtigt, dass es bei der Angabe des Entscheidungsdatums im Rubrum statt „25. Juni 2013“ lauten muss: „25. Juni 2014“.

Gründe§

1 Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2014 enthält im Datum der mündlichen Verhandlung einen offenbaren Schreibfehler. Dieser war gemäß § 118 Abs. 1 VwGO im Beschlusswege zu berichtigen.