Rechtsprechung / BVerwG / 8. Senat / 2012

BVerwG Beschluss vom 19.09.2012 – 8 B 44/12, 8 B 44/12 (8 C 40/12)

8. Senat

VerwaltungsrechtVolltext

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Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverwg/2012-09-19/8-b-44-12-8-b-44-12-8-c-40-12#rd_1

Die Beschwerde der Beteiligten hat Erfolg. Der Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu. Im Revisionsverfahren wird u.a. voraussichtlich zu klären sein, ob der glücksspielrechtliche Erlaubnisvorbehalt gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV eine vollständige Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten nur rechtfertigt, wenn die fehlende Erlaubnisfähigkeit abschließend festgestellt worden ist.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverwg/2012-09-19/8-b-44-12-8-b-44-12-8-c-40-12#rd_2

Auf die weiter geltend gemachten Zulassungsgründe kommt es im Hinblick auf die erfolgreiche Grundsatzrüge nicht an.