Rechtsprechung / BVerwG / 7. Senat / 2012

BVerwG Beschluss vom 18.05.2012 – 7 A 2.12

7. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2012:180512B7A2.12.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Mai 2012 durch die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Schipper als Berichterstatterin gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:

Die Streitwertfestsetzung im Beschluss vom 19. April 2012 wird geändert. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60 000 € festgesetzt.

Gründe§

1 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG. Es entspricht der ständigen Praxis des Bundesverwaltungsgerichts, bei Klagen gegen Beeinträchtigungen eines landwirtschaftlichen Betriebes durch ein Planvorhaben 60 000 € festzusetzen.