Rechtsprechung / BVerwG / 7. Senat / 2012
BVerwG Beschluss vom 28.03.2012 – 7 B 44/11, 7 B 44/11 (7 C 10/12)
7. Senat
VerwaltungsrechtVolltext
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Gründe§
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Die Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Sie wirft voraussichtlich u.a. die klärungsbedürftige Frage auf, inwieweit § 75 Abs. 1a Satz 2 VwVfG die Planerhaltung für einen Teil des Vorhabens ermöglicht.