Rechtsprechung / BVerwG / 8. Senat / 2012

BVerwG Beschluss vom 16.02.2012 – 8 B 96/11, 8 B 96/11 (8 C 9/12)

8. Senat

VerwaltungsrechtVolltext

2 zitierte Normen Als PDF speichern

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverwg/2012-02-16/8-b-96-11-8-b-96-11-8-c-9-12#rd_1

Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die von dem Beklagten geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu. Im Revisionsverfahren wird im Hinblick auf die vom Kläger in Österreich erworbene Qualifikation als Baumeister voraussichtlich zu klären sein, welche Anforderungen Art. 10 Buchst. c der Richtlinie 2005/36/EG mit dem Tatbestandsmerkmal "Architekt" stellt.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverwg/2012-02-16/8-b-96-11-8-b-96-11-8-c-9-12#rd_2

Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 4 GKG.