Rechtsprechung / BVerwG / 2. Senat / 2010

BVerwG Beschluss vom 05.05.2010 – 2 B 118/09, 2 B 118/09 (2 C 23/10)

2. Senat

VerwaltungsrechtVolltext

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Gründe§

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Die Beschwerde ist begründet. Wie sie zu Recht geltend macht, kommt der Frage grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, ob die Nachholung eines Mitbestimmungsverfahrens bei mitbestimmungspflichtigen Arbeitszeitregelungen rückwirkend eine weitergehende Kürzung der Besoldung teilzeitbeschäftigter Beamter rechtfertigt.