Rechtsprechung / BVerwG / 7. Senat / 2009

BVerwG Beschluss vom 10.08.2009 – 7 B 49.08

7. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2009:100809B7B49.08.0

VerwaltungsrechtVolltext

1 zitierte Normen Als PDF speichern

hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 10. August 2009 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Sailer und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Krauß und Neumann beschlossen:

Das Rubrum in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgericht vom 23. Juni 2009 wird berichtigt. Anstelle von „hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 23. Juni 2008" lautet das Rubrum „hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 23. Juni 2009".

Gründe§

1 Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2009

enthält mit der fehlerhaften Bezeichnung des Entscheidungsdatums

eine offenbare Unrichtigkeit im Rubrum.

Dieser Schreibfehler ist gemäß § 118 Abs. 2 Satz 1 VwGO im

Beschlusswege zu berichtigen.