Rechtsprechung / BVerwG / 5. Senat / 2007

BVerwG Beschluss vom 19.12.2007 – 5 C 34.06

5. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2007:191207B5C34.06.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. Dezember 2007 durch den Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Hund und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Schmidt und Dr. Brunn beschlossen:

Der Tenor des Urteils vom 26. Oktober 2007 wird nach § 118 VwGO geändert und die Kostenentscheidung wie folgt neu gefasst: "Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens."

Gründe§

1 Der Tenor des Urteils vom 26. Oktober 2007 enthält hinsichtlich der Kostenentscheidung eine offenbare Unrichtigkeit (§ 118 Abs. 1 VwGO; vgl. das Schreiben an die Beteiligten vom 15. November 2007). Dieser Fehler ist gemäß § 118 Abs. 2 Satz 1 VwGO im Beschlusswege zu berichtigen.