Rechtsprechung / BVerwG / 9. Senat / 2007

BVerwG Beschluss vom 05.07.2007 – 9 B 32.07

9. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2007:050707B9B32.07.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. Juli 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Storost, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Vallendar und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Buchberger beschlossen:

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Gründe§

1 Die Klägerin hat ihre Beschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. März 2007 mit Schriftsatz vom 1. Juli 2007 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb einzustellen.

2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren sind nicht entstanden.