Rechtsprechung / BVerwG / 7. Senat / 2007

BVerwG Beschluss vom 30.05.2007 – 7 B 16.07

7. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2007:300507B7B16.07.0

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 30. Mai 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Sailer und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Herbert und Krauß beschlossen:

Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 24. April 2007 wird zurückgewiesen.

Gründe§

1 Die mit Schreiben des Klägers vom 19. Mai 2007 erhobene Gegenvorstellung ist unzulässig. Sie richtet sich gegen den Beschluss des Senats vom 24. April 2007, durch den die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. März 2007 verworfen wurde. Damit ist das Beschwerdeverfahren rechtskräftig abgeschlossen.