Rechtsprechung / BVerwG / 2006

BVerwG Beschluss vom 14.12.2006 – 20 F 5.06

ECLI:DE:BVerwG:2006:141206B20F5.06.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In der Verwaltungsstreitsache hat der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO am 14. Dezember 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bardenhewer und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dawin und Dr. Kugele beschlossen:

Der Antrag der Antragstellerin auf Berichtigung des Beschlusses vom 26. Oktober 2006 wird abgelehnt, da der Text des genannten Beschlusses nicht an einem Schreib- oder Rechenfehler oder an einer anderen offenbaren Unrichtigkeit in der Darstellung dessen, was das Gericht erklären wollte, leidet.