Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2006

BVerwG Beschluss vom 23.11.2006 – 4 BN 1.06

4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2006:231106B4BN1.06.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In der Normenkontrollsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 23. November 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Paetow, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Jannasch und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Philipp beschlossen:

Der Beschluss vom 23. Oktober 2006 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 118 Abs. 1 VwGO dahingehend berichtigt, dass der erste Satz des Tenors lautet: Auf die Beschwerde des Antragstellers zu 4 wird das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Oktober 2005 aufgehoben. Ferner werden im zweiten Satz der Gründe die Worte „Der Beschluss“ durch die Worte „Das Urteil“ ersetzt.

Gründe§

1 Der Beschluss des Senats vom 23. Oktober 2006 bezeichnet die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Oktober 2005 versehentlich als Beschluss, tatsächlich handelte es sich jedoch um ein Urteil.