Rechtsprechung / BVerwG / 3. Senat / 2006
BVerwG Beschluss vom 14.06.2006 – 3 A 8.05
3. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2006:140606B3A8.05.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 14. Juni 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Kley und die Richter am Bundesverwaltungsgericht van Schewick, Dr. Dette, Liebler und Prof. Dr. Rennert beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Der Streitwert wird auf 862,05 € festgesetzt.
Gründe§
1 Es entspricht nach § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO billigem Ermessen, die Kosten der Beklagten aufzuerlegen, da sie die Klageforderung beglichen und sich dadurch in die Rolle der Unterlegenen begeben hat.