Rechtsprechung / BVerwG / 7. Senat / 2003

BVerwG Beschluss vom 22.07.2003 – 7 B 141.02

7. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2003:220703B7B141.02.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. Juli 2003 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht S a i l e r und die Richter am Bundesverwaltungsgericht K l e y und H e r b e r t beschlossen:

Der Beschluss vom 11. April 2003 wird wegen offenbarer Formulierungsfehler gemäß § 118 Abs. 1 VwGO dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 5 erster Absatz erste Zeile statt "... der Klägerin ..." heißen muss "... der Beklagten ..." und auf Seite 8 letzter Absatz erste Zeile statt "... dem Verwaltungsgericht ..." lautet "... dem Verwaltungsgerichtshof ...".