Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat 1. Kammer / 2025

BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 07.07.2025 – 2 BvR 577/25

2. Senat 1. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20250707.2bvr057725

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Das Ablehnungsgesuch gegen namentlich nicht genannte Richter des Bundesverfassungsgerichts wird als unzulässig verworfen.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2025-07-07/2-bvr-577-25#rd_1

Das Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig, weil es pauschal "gegen die Senate des Bundesverfassungsgerichts" gerichtet und nicht mit einer nachvollziehbaren Begründung versehen ist. In einem solchen Fall ist kein Richter von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen; dienstlicher Stellungnahmen bedarf es nicht (vgl. BVerfGE 142, 1 <4 Rn. 12> m.w.N.).

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2025-07-07/2-bvr-577-25#rd_2

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2025-07-07/2-bvr-577-25#rd_3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.