Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat / 2024

BVerfG Beschluss vom 13.11.2024 – 2 BvC 48/23

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20241113.2bvc004823

VerfassungsrechtBundVolltext

1 zitierte Normen Als PDF speichern

Tenor§

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2024-11-13/2-bvc-48-23#rd_1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 14. Juni 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Das Vorbringen der beschwerdeführenden Person auf das Berichterstatterschreiben hin gibt keinen Anlass für eine abweichende Bewertung. Eine weitere Verlängerung der Stellungnahmefrist war nicht geboten. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.