Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat / 2024

BVerfG Beschluss vom 30.07.2024 – 2 BvC 42/23

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20240730.2bvc004223

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

1. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.

2. Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2024-07-30/2-bvc-42-23#rd_1

Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und der Wahlprüfungsbeschwerde bleiben aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 16. Mai 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.