Rechtsprechung / BVerfG / 1. Senat 1. Kammer / 2024

BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 19.07.2024 – 1 BvR 1519/24

1. Senat 1. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2024:rk20240719.1bvr151924

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Das Ablehnungsgesuch gegen die zur Entscheidung über diese Verfassungsbeschwerde berufenen Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts wird als unzulässig verworfen.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2024-07-19/1-bvr-1519-24#rd_1

Das Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig. Es enthält lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind. In einem solchen Fall sind die abgelehnten Richterinnen und Richter nicht von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch ausgeschlossen; es bedarf dann auch keiner vorherigen Einholung von dienstlichen Stellungnahmen (vgl. BVerfGE 153, 72 <73 Rn. 3>; stRspr).

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2024-07-19/1-bvr-1519-24#rd_2

Von einer Begründung wird im Übrigen nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2024-07-19/1-bvr-1519-24#rd_3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.