Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat / 2024
BVerfG Beschluss vom 22.05.2024 – 2 BvC 38/23
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20240522.2bvc003823
VerfassungsrechtBundVolltext
Tenor§
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe§
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2024-05-22/2-bvc-38-23#rd_1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 18. März 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.