Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat / 2023
BVerfG Beschluss vom 20.09.2023 – 2 BvC 1/23
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2023:cs20230920.2bvc000123
VerfassungsrechtBundVolltext
Tenor§
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Gründe§
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2023-09-20/2-bvc-1-23#rd_1
1. Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 12. Juli 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2023-09-20/2-bvc-1-23#rd_2
2. Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 154, 372 <379 f. Rn. 28> m.w.N.).