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Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat 2. Kammer / 2023

BVerfG Ablehnung einstweilige Anordnung vom 05.09.2023 – 2 BvR 1260/23

2. Senat 2. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20230905.2bvr126023

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Weiterführend

  • Rechtsgrundlage: § 128a ZPO · Rechtsprechung dazu
BVerfG

Ablehnung einstweilige Anordnung · 05.09.2023

2 BvR 1260/23

Normenkette 1

  1. § 128a ZPO Rechtsprechung →

Aus den Normzitaten im Dokument ermittelt.

Zitieren

ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20230905.2bvr126023

recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2023-09-05/2-bvr-1260-23

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2023-09-05/2-bvr-1260-23, abgerufen am 04.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: rechtsprechung-im-internet.de

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

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