Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat / 2023

BVerfG Beschluss vom 22.03.2023 – 2 BvR 1176/22

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2023:rs20230322.2bvr117622

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Der Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung wird verworfen.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2023-03-22/2-bvr-1176-22#rd_1

Dem Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung bleibt aus den in dem Schreiben der stellvertretenden Berichterstatterin vom 3. Februar 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.