Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat / 2023
BVerfG Beschluss vom 22.03.2023 – 2 BvR 1176/22
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2023:rs20230322.2bvr117622
VerfassungsrechtBundVolltext
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Tenor§
Der Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung wird verworfen.
Gründe§
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2023-03-22/2-bvr-1176-22#rd_1
Dem Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung bleibt aus den in dem Schreiben der stellvertretenden Berichterstatterin vom 3. Februar 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.