Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat / 2023
BVerfG Beschluss vom 01.02.2023 – 2 BvC 26/22
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2023:cs20230201.2bvc002622
VerfassungsrechtBundVolltext
Tenor§
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Gründe§
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2023-02-01/2-bvc-26-22#rd_1
1. Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 14. Dezember 2022 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2023-02-01/2-bvc-26-22#rd_2
2. Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 154, 372 <379 f. Rn. 28> m.w.N.).